Anmelde-, Teilnahme, - Reisebedingungen
1a. Der Teilnahmebeitrag beträgt 500 Euro / Geschwister 450 Euro. Gerne beraten wir falls finanzielle Unterstützung benötigt wird. Geld soll kein Hinderungsgrund sein.
Der vollständige TeilnehmerInnenbeitrag + Taschengeld ist bis zum Elternabend am
Freitag, den 10.07.26 um 19 Uhr in der Villa Jugendkirche (Bächlinweg 1, 79539 Lörrach)
auf folgendes Konto zu überweisen:
Evang. Dienstleistungszentrum Südbaden / IBAN DE88 6835 0048 0001 0055 52/ BIC SKLODE66XXX/
Verwendungszweck: Bezirksjugend / Sylt Sommer 2026 & Name des Kindes. + Taschengeld (z.B. 40,-)
1.b. Eine Anmeldung - ob schriftlich oder online - ist verbindlich und wird mit der Anzahlung von 200€ gültig. Diese soll gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgen.
Für den Veranstalter wird die Anmeldung durch die Bestätigung verbindlich, die nach Eingang der Anzahlung bestätigt wird.
1.c. Folgende Leistungen sind im Teilnehmerbeitrag inbegriffen: An- & Rückreise im Zug; Unterbringung in Gruppenzelten, Vollpension, pädagogische Betreuung, Eintritte & sonstige Fahrtkosten, Kosten für Programm und sonstige Materialien.
1.d.Der Rücktritt von einer schriftlichen Anmeldung ist jederzeit möglich. Kurzfristige Reiserücktritte können jedoch Kosten nach sich ziehen, da schon bei der Anmeldung Buchungen getätigt werden müssen. Bei einer Abmeldung bis zu 3 Wochen vor der Freizeit sind das 100 Euro, bei einer späteren Abmeldung sind es 250 Euro. Mit Beginn der Freizeit ist keine Rückerstattung mehr möglich.
2. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin wiederholt die Anweisungen der BetreuerInnen schwerwiegend missachten, und stellt er / sie dadurch ein Risiko für sich und andere dar, bzw. mindert er / sie dadurch nachhaltig das Freizeiterlebnis anderer Teilnehmenden, steht es dem Veranstalter zu, die betreffende Person auf deren eigene Kosten nach Hause zu schicken. Müssen diese Kosten vom Veranstalter ausgelegt werden, kann er diese Kosten zurück verlangen. Ein Anspruch auf Ausbezahlung eines eventuellen Restbetrages entsteht für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht.
3. Mir ist klar, dass mein Sohn / meine Tochter nicht ständig unter Aufsicht stehen kann. Dies gilt insbesondere Nachts, bei Exkursionen, Stadtbummel, etc. Für Schäden an Gesundheit und Dingen, die durch Nichtbeachtung einer Anweisung fahrlässig, vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
4. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet bei der Anmeldung korrekte Angaben zu machen. Ist dies nicht der Fall kann der Veranstalter von der Anmeldung zurücktreten und übernimmt während der Freizeit keine Haftung.