Anmeldung Segelfreizeit 2027

  

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Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter verbindlich zur Segelfreizeit auf dem Bodensee vom 17.-  22.05.2027 an.
Allergien / Medikamente
Unbedingt korrekt angeben.
Was für uns noch wichtig ist, über den Teilnehmenden zu wissen...
Angaben zur / zum Erziehungsberechtigten
Angaben zur Kontaktperson während der Freizeit (wenn abweichend)
Anmelde-, Teilnahme, - Reisebedingungen

1a. Der Teilnahmebeitrag beträgt 350 Euro inklusive Unterkunft in Zelten & Vollpension (wir kochen selber), Segelausflüge, Material, Betreuung.  Die An- & Abreise ist NICHT inklusive. Sie kann in Eigenregie erfolgen oder mit der Gruppe ab Bahnhof Rheinfelden per Bus, Bahn & Fähre. Mit dem D-Ticket kostet die  An - & Abreise 15 Euro. Ohne D-Ticket kostet sie 35 Euro extra. 
 
Der vollständige TeilnehmerInnenbeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Evang. Dienstleistungszentrum Südbaden / IBAN DE88 6835 0048 0001 0055 52/ BIC SKLODE66XXX/
Verwendungszweck: Bezirksjugend MGL / Segelfreizeit  & Name des Teilnehmenden

1.b. Eine Anmeldung - ob schriftlich oder online - ist verbindlich und wird mit der Anzahlung von 125 € gültig. Diese soll gleichzeitig mit der Anmeldung erfolgen.

Für den Veranstalter wird die Anmeldung durch die Bestätigung verbindlich, die spätestens 7 Tage nach der Anmeldung erfolgt (Außer in Ferienzeiten).

1.c.Der Rücktritt von einer schriftlichen Anmeldung ist jederzeit möglich. Kurzfristige Reiserücktritte können Kosten nach sich ziehen, da schon bei der Anmeldungen Buchungen getätigt werden müssen. Bei einer Abmeldung bis zu 3 Wochen vor der Freizeit sind das 100 Euro, bei einer späteren Abmeldung sind es 250 Euro. Mit Beginn der Freizeit ist keine Rückerstattung mehr möglich.
 
1.d. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Mai regnerisch und kühl sein kann. Die Segelausflüge finden auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn die verantwortlichen Skipper sagen diese aus Sicherheitsgründen ab. Eine Preisminderung geht damit nicht einher.

2. Sollte der Teilnehmer / die Teilnehmerin wiederholt die Anweisungen der BetreuerInnen schwerwiegend missachten, und stellt er / sie dadurch ein Risiko für sich und andere dar, bzw. mindert er / sie dadurch das Freizeiterlebnis anderer Teilnehmenden, steht es dem Veranstalter zu, die betreffende Person auf deren eigene Kosten nach Hause zu schicken. Müssen diese Kosten vom Veranstalter ausgelegt werden, kann er diese Kosten zurück verlangen. Ein Anspruch auf Ausbezahlung eines eventuellen Restbetrages entsteht für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht.

3. Mir ist klar, dass mein Sohn / meine Tochter nicht ständig unter Aufsicht stehen kann. Dies gilt insbesondere nachts, bei Exkursionen, Stadtbummel, etc. Für Schäden an Gesundheit und Dingen, die durch Nichtbeachtung einer Anweisung fahrlässig, vorsätzlich bzw. absichtlich erfolgen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet bei der Anmeldung korrekte Angaben zu machen. Ist dies nicht der Fall kann der Veranstalter von der Anmeldung zurücktreten und übernimmt während der Freizeit keine Haftung.